Samstag, 4. Juni 2016

It seems it's just a short way to commit an offence with blogging!

Wann wird aus einem Blogeintrag eine Straftat?

Auf den ersten Blick eine komische Frage. Was sollte an meiner Meinung, soweit sie nicht völlig die sozio-kulturelle Norm der ansässigen Gesellschaft verlässt bzw. politisch inkorrekt ist, - in einem Land in welchem Meinungsfreiheit herrscht - eine Strafttat sein?

Nach kurzer Bedenkzeit fällt einem dann sofort die Urherberrechtsverletzung ein. Aber welches Urheberrecht sollte ich schon verletzen? Bilder sind stets nur Screenshots meines (freien) Betriebssystems und Hinweise/Verlinkungen  auf tolle Lieder nur auf solche, welche sich auf Jamendo - und somit unter der (CC) Creativ Commons Lizenz befinden. Auch wird stets der Interpret mit Namen erwähnt.

Daher blogge ich seit nun fast drei Jahren fröhlich drauf los und versuche meine Erfahrungen mit dem Einsatz von Linux am Desktop weiterzugeben. Ich würde sagen, dass ich nur die Basis an rechtswissenschaftliches Wissen habe, also das typische Schulwissen. Natürlich erweitert sich die Kenntnis bezüglich Lizenzen und Codecs automatisch wenn man sich näher mit Linux beschäftigt. Typisches Beispiel wären hier die Multimedia-Codecs, Grafiktreiber, proprietäre Software, etc.....
Deshalb war ich auch stets der Meinung, dass Alles rechtens sei  - und bin es noch immer!!

Doch ein Blogeintrag auf Linuxundich ließ mich gestern einmal kurz zweifeln. Nicht nur, wie leicht man unwissend eine Straftat begeht (nun gut - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), sondern an der Bloggerei ganz allgemein. Eigentlich wollte ich kurzzeitig schon mal den Blog schließen und die Bloggerei sein lassen. Was habe ich denn schon davon. Ich will auf keinen Fall damit Geld verdienen. Dafür wäre ich auch viel zu unwissend und zu oberflächlich mit der Materie vertraut.
Im Ernst, ich habe einen sozialen Beruf und es bereitet mir Vergnügen Menschen zu helfen und zu unterstützen. Ich würde meinen, dass ich genau das Gegenteil einer narzisstischen Persönlichkeit bin und den Blog nur wegen einer Profilierungsneurose betreibe.

Nun muss man es auf die Waage legen. Erfahrungen weitergeben bzw. Erfahrungsaustausch erleben und dafür eventuell wegen einer Unachtsamkeit eine Straftat begehen, für welche man dann eine Abmahnung erhält. Zur Zeit schwer zu sagen, in welche Richtung die Waage sich bewegen wird. Auf jeden Fall habe ich heute alle meine Posts durchforstet und drei "mögliche" Probleme entfernt. Zweimal waren es Verlinkungen auf Musiktitel, welche auf Jamendo zu finden waren. Ein Titel ist immer noch dort aufzufinden, der andere jedoch nicht mehr. Ob nun die CC Lizenz für diesen Titel erloschen ist kann ich nicht sagen. Hierzu fehlt mir das Rechtswissen, und Nachforschungen diesbezüglich würden wahrscheinlich in der Ewigkeit enden.

(Nicht jeder kennt ja auch zufällig einen Anwalt, der ebenfalls begeisteter Linuxuser und Blogger ist - ja, ja Linux connected people)

Doch weiß ich nun, von besagtem Anwalt, dass es natürlich Länderunterschiede in der Rechtsauslegung gibt. Aber wie schon erwähnt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wie soll sich ein "einfacher" Blogger - ohne Jusstudium - nach dem Beitrag von Linuxundich sich noch in Sicherheit wiegen? Nur allzu leicht kann man in eine Falle tappen.

Ich habe jedenfalls fürs Erste für mich beschlossen mit der Bloggerei fortzufahren. Mit der Devise "Hirn vor Herz und Optik" sollte dies auch ohne Gesetzesübertretung möglich sein, auch wenn dadurch eine gewisse optische und akustische Untermalung des Fachwissens fehlen wird. Weiters werde ich mich doch versuchsweise näher mit der Rechtsgrundlage zu dieser Causa auseinandersetzen (müssen).

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern und Bloggern die notwendige Aufmerksamkeit und Sensibilität im Umgang mit dieser Thematik.

Roman.